Herrenboutiquen oder Gottesdienste
„In dem Moment, in dem Herrenboutiquen wieder geöffnet werden, ist es schwer darstellbar, dass keine gottesdienstlichen Veranstaltungen stattfinden dürfen,“ sagte der Kirchenrechtler Michael Heinig.
Taufen oder Grillfeste
Das Verbot öffentlicher Gottesdienste berühre den Kern der Religionsfreiheit, sie sei aber ein besonderes Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt. Deshalb unterscheide sich aus juristischer Sicht eine religiöse Zeremonie wie eine Taufe von einem Grillfest.
Wiederaufnahme von Gottesdiensten
Verschiedene Religionsgemeinschaften setzen sich für eine Fortsetzung von Gottesdiensten ein. Doch bis Anfang Mai wird das Grundrecht auf freie Religionsausübung weiter beschränkt bleiben. Danach könnten Gottesdienste unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften wieder besucht werden.
Kreative Ideen und angeleitete Gebete
In der Zwischenzeit bis dahin versuchten die Gemeinden mit kreativen Ideen, den Verlust der Gottesdienste auszugleichen. Es gibt angeleitete Gebete per Videostream, Gottesdienste mit Fotos von Gemeindegliedern auf leeren Kirchenbänken, Do-it-yourself-Anleitungen, Autogottesdienste und Seelsorge per Telefon oder Chat. Was allerdings fehlt ist die gemeinsam praktizierte Religiosität.
Distanzregeln und Mundschutz
Distanzregeln, Mundschutz, kein gemeinsames Abendmahl oder singen, werden wohl auch in Zukunft verpflichtend sein. In den kommenden Wochen sollen Konzepte erarbeitet werden wie Hygiene und Abstandsregeln in unseren Gottesdiensten gewährleistet werden können.